Vertrauliche Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399

Alte Festplatten, CDs, DVDs, Magnetbänder oder USB-Sticks stapeln sich in vielen Unternehmen. Doch einfach wegwerfen ist keine Option – zu groß ist das Risiko, dass vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse in die falschen Hände geraten. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreiben deshalb eine sichere und nachweisbare Vernichtung von Datenträgern vor. Wer hier Fehler macht, riskiert Bußgelder, Imageverlust und den Verlust sensibler Unternehmensdaten.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen bei der Entsorgung von Datenträgern auf zertifizierte Verfahren und klare Sicherheitsstandards setzen. Die DIN 66399 definiert genau, wie Datenträger – von Festplatten über optische Medien bis hin zu mobilen Speichern – datenschutzgerecht zerstört werden müssen. Eine zuverlässige Lösung bedeutet: keine halbherzigen Löschversuche, sondern eine vollständige, irreversible Vernichtung. Unternehmen sollten daher unbedingt darauf achten, dass die Entsorgung dokumentiert, nachvollziehbar und rechtssicher erfolgt.

Als erfahrene Netzwerkagentur im Saarland übernehmen wir die vertrauliche Vernichtung Ihrer Datenträger nach DIN 66399 – schnell, zuverlässig und DSGVO-konform. Wir kümmern uns um die sichere Entsorgung Ihrer optischen, magnetischen und elektronischen Speichermedien und stellen sicher, dass Ihre Daten unwiderruflich zerstört sind. Dabei erhalten Sie auf Wunsch eine Dokumentation über die erfolgte Vernichtung, die Ihnen jederzeit als Nachweis dient. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in Sachen Datensicherheit und Datenschutz – wir schützen Ihre Daten, auch wenn die Hardware längst ausgedient hat.

FAQ: Vertrauliche Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399

Warum ist die Vernichtung von Datenträgern so wichtig?

Weil vertrauliche Daten selbst nach einer einfachen Löschung noch ausgelesen werden können. Nur eine professionelle Vernichtung nach DIN 66399 garantiert, dass Ihre Informationen unwiderruflich zerstört sind.

Welche Datenträger können vernichtet werden?

Wir vernichten Festplatten, SSDs, Magnetbänder, CDs, DVDs, Blu‑Rays, USB‑Sticks, Speicherkarten und weitere elektronische Speichermedien – sicher und DSGVO‑konform.

Was bedeutet DIN 66399?

Die Norm DIN 66399 definiert die Sicherheitsstufen und Verfahren zur datenschutzgerechten Vernichtung von Datenträgern. Damit ist eine einheitliche, nachweisbare und rechtssichere Datenvernichtung gewährleistet.

Bekomme ich einen Nachweis über die Vernichtung?

Ja – Sie erhalten ein Vernichtungszertifikat, das Ihnen die rechtssichere und dokumentierte Entsorgung bestätigt.

Bieten Sie auch Abholung oder Vor‑Ort‑Vernichtung an?

Ja – wir holen Ihre Datenträger auf Wunsch ab oder organisieren die Vernichtung direkt bei Ihnen vor Ort.

Lassen Sie Ihre alten Datenträger professionell und DSGVO-konform vernichten.
Wir kümmern uns um eine sichere, dokumentierte Entsorgung nach DIN 66399.

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